Bürgerliste St.
Wolfgang
familienfreundlich zukunftsorientiert
unabhängig
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich im März 2012, Beginn wird noch nachgereicht, in der Gemeinde St. Wolfgang (Lichtsaal) statt. Die Sitzung ist öffentlich und alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen.
Gemeinderat Mag.Dr. Raimund Bahr (BürgerListe St. Wolfgang)
Au 93, 5360 St. Wolfgang, 0660 122 53 89, buergerliste@aon.at, www.buergerliste.info
An die Staatsanwaltschaft Wels
Maria-Theresia-Str. 12
4600 Wels
Betrifft:
Anzeige wegen Verdachts des Amtsmissbrauches nach §302 Strafgesetzbuch gegen
Bürgermeister Johannes Peinsteiner, Vizebürgermeister Josef Kogler und Amtseiter Alois Linner der Marktgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut.
Begründung:
Anbringung von nicht verordneten Verkehrsschildern (30km/h-Beschränkung und Schneekettenpflicht) auf der Verbindungsstraße Au - Aschau - Schwarzenbach
Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Anzeige richtet sich gegen alle drei oben genannten Personen, da aus diversen Gesprächen mit dem Amtsleiter Alois Linner und Emailwechseln zwischen verschiedenen in die Causa involvierten Personen nicht klar ersichtlich ist, wer die Geschwindigkeitsbeschränkungen (30km/h) und die Schneekettenpflicht im Bereich Au, Aschau und Schwarzenbach auf dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut beauftragt hat. Feststeht jedoch, dass die Verkehrsschilder ohne Verordnung aufgestellt wurden.
Bürgermeister Johannes Peinsteiner vertritt zwar laut oö. Gemeindeordnung §58, Abs.1 die Gemeinde nach außen, jedoch mit der Ausnahme, die in Abs.2 geregelt ist „der Erlassung von Verordnungen“. Die von mir angesprochenen und in den Anlagen aufgelisteten Verkehrstafeln (Fotodokumentation) sind nicht verordnet.
Nach meinem Wissensstand sind Verkehrsschilder, nach der Strassenverkehrsordnung von 1960, auch auf Gemeindegebiet verordnungspflichtig.
Zitat aus einem Email von Amtsleiter Alois Linner, unterzeichnet mit „Der Bürgermeister, i.A. AL. Alois Linner“ an Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kurt Waldhör (12.12.2011, 9:07):
„Die Marktgemeinde St. Wolfgang i.S. bezieht sich auf Ihre jeweils im Weg der E-Post in oben angeführter Angelegenheit ergangenen Schreiben vom 08. November 2011 und vom 08. Dezember 2011 und teilt mit, dass die am Beginn und im Verlauf des Schwarzenbach - Aschauweges befindlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen n i c h t verordnet sind.“
Nachdem mir dieser Sachverhalt zur Kenntnis gelangt ist und ich damit meine Rechte als Gemeinderat nach §302, Abs.1 des Strafgesetzbuches | „Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen“ | verletzt sah, habe ich an Herrn Amtsleiter Alois Linner ein Email (21.12.2011, 12:17) gesandt, in dem ich ihn aufforderte die rechtswidrig aufgestellten Verkehrsschilder zu entfernen.
„Bezugnehmend auf unser Gespräch von heute Morgen ca. 11:00 Uhr ersuche ich Sie nachdrücklich, die nicht verordneten Verkehrstafeln zur Geschwindigkeitsbeschränkung der 30-er Zone Schwarzenbach – Aschauweg bis zum 27. 12. 2011 wieder zu entfernen oder eine Verordnung vorzulegen. Andernfalls werde ich eine Anzeige gegen die Gemeinde (…) einbringen. Wir bitten Sie im Sinne der Vernunft den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen.
Im Zuge des oben angeführten Telefonat vom 21.12.2011 wurden vom meiner Seite auch die rechtlichen Bedingungen für die Verkehrsschilder zur Kettenpflicht erörtert. Auch diese seien, versicherte mir Amtsleiter Alois Linner, nicht verordnet.
Da Bürgermeister Johannes Peinsteiner, Amtsleiter Alois Linner und der dafür zuständige Strassenausschussreferent Vizebürgermeister Josef Kogler nach Aufforderung durch meine Person als Mandatar der BürgerListe die Verkehrsschilder nicht entfernten, haben diese Personen wissentlich den rechtswidrigen Zustand aufrechterhalten und so den Tatbestand des Amtsmissbrauches meiner Meinung nach erfüllt. Die Antwort des Amtsleiters Alois Linner auf meine Aufforderung, hier in voller Länge, ebenfalls gezeichnet mit „Der Bürgermeister: i.A. AL. Alois Linner“:
„Die Marktgemeinde St. Wolfgang i.S. bezieht sich auf Ihr im Weg der E-Post vom 21. Dezember 2011 ergangenes Schreiben und darf im Zusammenhang mit Ihrem Ersuchen um Entfernung der Beschränkungszeichen „30 km/h“ auf der Gemeindestraße „Schwarzenbach – Aschauweg“ infolge des Fehlens der mit diesen Beschränkungszeichen korrespondierenden Verordnung darauf hinweisen, dass für diese Geschwindigkeitsbeschränkungen die Erlassung einer Verordnung nicht möglich ist, da unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung 1960 i. d. g. F. (StVO 1960) auf dieser Gemeindestraße ohnehin keine höhere Fahrgeschwindigkeit als maximal 30 km/h gefahren werden darf.
Dennoch wurden vor bereits sehr langer Zeit auf Grund gefahrener höherer Geschwindigkeiten diese Geschwindigkeitsbeschränkungen infolge vorgebrachter Ersuchen der Bewohner der an dieser Gemeindestraße gelegenen Objekte zur Aufstellung gebracht, um die Kraftfahrzeuglenker auf das Fahren viel geringer Fahrgeschwindigkeiten, jedenfalls aber auf die Einhaltung der maximalen Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h, hinzuweisen.
Diese Beschränkungszeichen „30 km/h“ erfüllen daher jedenfalls den Zweck, dass mit Sicherheit geringere Geschwindigkeiten gefahren werden, als wenn diese Beschränkungszeichen „30 km/h“ nicht aufgestellt wären.
Unter Berücksichtigung dieses Umstandes, vor allem aber, dass durch diese Geschwindigkeitsbeschränkungen Verkehrsunfälle, durch welche insbesondere Personen zu Schaden kommen, vermieden werden, werden diese Beschränkungszeichen „30 km/h“ n i c h t entfernt.“
In der Strassenverkehrsordnung heisst es jedoch unter §20, Abs.2: „Sofern nicht die Behörde eine geringere Höchstgeschwindigkeit bestimmt (§ 43 Abs. 1) oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt (§ 43, Abs. 4), darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet (§ 2 Abs. 1 Z. 15) nicht schneller als 50 km/h fahren.“
Die Auskunft die mir die Gemeinde, in der Person des Bürgermeisters Johannes Peinsteiner, hier als Gemeindemandatar gab, war also nicht nur falsch, sondern beharrt weiter auf auf dem rechtswidrigen Zustand. Die Gründe, die zum Aufstellen der Tafeln geführt haben, machen meines Erachtens den rechtswidrigen Zustand nicht rechtmäßig.
Im §59, Abs.2 ist geregelt, dass der Bürgermeister, wenn ein „Beschluß eines Kollegialorganes ein Gesetz oder eine Verordnung verletzt oder die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Gemeindehaushalt gefährden könnte, (…) mit der Durchführung dieses Beschlusses innezuhalten und binnen zwei Wochen unter Bekanntgabe der gegen den Beschluß bestehenden Bedenken eine neuerliche Beratung und Beschlußfassung in der Angelegenheit durch dasselbe Kollegialorgan zu veranlassen.“
Nach Auskunft des Amtsleiters Linner (Telefonat vom 21. Dezember 2012) hat Vizebürgermeister Kogler als Strassenausschuss-Obmann die Verhängung der Schneekettenpflicht in einer Sitzung des Strassenausschusses beantragt und zur Abstimmung gebracht. Da meines Wissens aber auf Basis eines Ausschussbeschlusses die Anbringung einer Verkehrstafel, ohne eine durch den Gemeinderat beschlossene Verordnung unzulässig ist, hat Bürgermeister Johannes Peinsteiner sich über den §59, Abs.2 oö. Gemeindeordnung hinweggesetzt und die Aufestellung der fraglichen Verkehrstafeln nicht verhindert.
Nach wie vor ist für mich nicht ersichtlich, wer nun genau, die Anbringung der zehn von mir angezeigten Verkehrstafeln angeordnet hat, unter welcher Beschlusslage und mit welcher Genehmigung durch den Gemeinderat gedeckt (Verordnung). Nach Auskunft von Herrn Amtsleiter Linner (Telefonat vom 21. Dezember 2012) habe er selbst die Tafeln, nach Auftrag von Vizebürgermeister Josef Kogler anbringen lassen.
Der rechtswidrige Zustand ist bis heute, 18. Jänner 2011 aufrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinderat Mag.Dr. Raimund Bahr
St. Wolfgang, 18. Jänner 2012
Gemeinderat Mag.Dr. Raimund Bahr (BürgerListe St. Wolfgang)
Au 93, 5360 St. Wolfgang, 0660 122 53 89, buergerliste@aon.at, www.buergerliste.info
An die OÖ Landesregierung – Gemeindeabteilung
Spittelwiese 4
4021 Linz
Betrifft:
Verstoß gegen die oö. Gemeindeordnung nach
§18a, Abs. 5 | §45, Abs.3 | §54 Abs.4&7 | §76, Abs.1
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich ersuche Sie, die folgenden Sachverhalte, die meiner Auffassung nach einen Verstoß des Bürgermeisters Johannes Peinsteiners gegen die oö. Gemeindeordnung darstellen, zu überprüfen und die erforderlichen aufsichtsbehördlichen Schritte zu setzen.
Sachverhalte
Johannes Peinsteiner als Vorsitzender des Gemeinderates hat bereits zum wiederholten Male in Folge gegen die oö Gemeindeordnung §18a, Abs.5 | §45, Abs.3 | §54, Abs. 3,4&7 | §76, Abs.1 | §92, Abs.1&2 verstoßen.
Beurteilung
Ich wähle den Weg der neuerlichen Aufsichtsbeschwerde nicht leichtfertig.
Die Aufsichtsbehörde hat bereits in ihrem Schreiben vom 24.8.2010 (GZ:IKD/Gem)-530106/17-2010-Gb/Wo) festgehalten, dass von der Gemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut gegen die oö. Gemeindeordnung verstoßen wurde. Seither sind mehrere Fälle aufgetreten, die eine anhaltende Verletzung der oö. Gemeindeordnung durch den Bürgermeister Johannes Peinsteiner dokumentieren.
Diese Praxis der Aushöhlung meiner Rechte als Gemeinderat kann und will ich nicht weiter tolerieren.
Sachverhalt 1: §18a, Abs.5
Laut §18a, Abs.5 der oö. Gemeindeordnung ist der „Fraktionsobmann oder die Fraktionsobfrau (…) berechtigt, hinsichtlich jener Angelegenheiten, die im Gemeindevorstand, im Gemeinderat oder in dessen Ausschüssen zu behandeln sind und die auf der Einladung für die nächste Sitzung des jeweiligen Kollegialorgans, in dem seine oder ihre Fraktion vertreten ist, als Tagesordnungspunkte aufscheinen, beim Gemeindeamt die zur Behandlung einer solchen Angelegenheit notwendigen Unterlagen einzusehen, sich Aufzeichnungen zu machen und die erforderlichen Auskünfte einzuholen. Dieses Informationsrecht umfasst auch die Einsichtnahme in generelle Erlässe der Aufsichtsbehörde. Auf ihren oder seinen Antrag sind Kopien einzelner Aktenbestandteile, welche die Grundlage für die Entscheidung einer bestimmten Angelegenheit im Gemeindevorstand, im Gemeinderat oder in dessen Ausschüssen bilden, auf Kosten der Gemeinde anzufertigen und spätestens zwei Tage vor der entsprechenden Sitzung zu übergeben.“
Ich habe nun in einem E-Mail (14.11.2011) an den Amtsleiter Alois Linner die Ausfertigung einer Kopie des Originales des Prüfberichtes der Bezirkshauptmannschaft zum Rechnungsabschluss 2010 beantragt. Die Ausfertigung einer Kopie des Prüfberichtes, inklusive des Begleitbriefes, wurde mir jedoch verweigert. (Anlage 1 - Emailwechsel zwischen mir und dem Amtsleiter Alois Linner und Bürgermeister Johannes Peinsteiner)
Der Verweis darauf, dass der Bericht ohnehin den Unterlagen zur Gemeinderatssitzung beiliegt, ist für mich kein Argument, da dieser Bericht nicht im Original, sondern in einer bearbeiteten Fassung vorgelegt wurde. Die Anmerkungen, die im Bericht enthalten waren, sind weder namentlich gekennzeichnet gewesen, noch von den Gemeindeorganen als „offizielle“ Anmerkungen ausgewiesen worden. Inwieweit hier eine Urkundenfälschung vorliegt, wäre ebenfalls zu prüfen.
Ich sehe durch die Vorgangsweise der Gemeinde und ihre schriftlichen Ausführungen meine Rechte als Gemeinderat, die in der oö. Gemeindeordnung unter §18a, Abs. 5 geregelt sind verletzt.
Sachverhalt 2: § 45, Abs.3
Laut §45, Abs.3 der oö. Gemeindeordnung ist „jedes nicht von der Teilnahme an den Sitzungen ausgeschlossene Mitglied des Gemeinderates ist von der Abhaltung der Sitzung mindestens sieben Tage, in besonders dringenden Fällen 24 Stunden vorher schriftlich unter Bekanntgabe des Tages, der Beginnzeit, des Ortes und der Tagesordnung der Sitzung zu verständigen.“
Zur 4. Sitzung des Gemeinderates, vom 17. November 2011, der Gemeinde St. Wolfgang wurde am Samstag, den 12. November 2011 auf elektronischem Wege eingeladen. Da es sich bei dieser Sitzung um keine Dringlichkeitssitzung handelte, hätte die Tagesordnung sieben Tage vor der Sitzung ausgesendet werden müssen. In diesem Fall liegen zwischen Sitzung und Aussendung der Tagesordnung nur fünf Tage. (Anlage 2 – elektronische Einladung vom 12.11.2011)
Ich sehe hier meine Rechte als Gemeinderat nach §45, Abs.3 der oö. Gemeindeordnung verletzt.
Sachverhalt 3: §54 Abs. 3,4&7
Laut §54, Abs.3 der oö. Gemeindeordnung ist die „Verhandlungsschrift (…) unverzüglich, längstens aber binnen vier Wochen nach der Sitzung in Reinschrift zu übertragen.“ In §54, Abs. 4 heisst es weiter: „Die Reinschrift der Verhandlungsschrift ist von dem oder der Vorsitzenden und von dem Schriftführer oder der Schriftführerin zu unterfertigen und jeder im Gemeinderat vertretenen Fraktion mit dem Hinweis, dass es sich nicht um die genehmigte Fassung der Verhandlungsschrift handelt, zu übermitteln.“ Weiter ist in § 7 ausgeführt: „Jeder im Gemeinderat vertretenen Fraktion ist unverzüglich, längstens aber binnen sieben Wochen nach der Sitzung des Gemeinderates, eine Ausfertigung der Verhandlungsschrift zuzustellen.“
Ich sehe durch die Nicht-Einhaltung dieser Fristen im Falle der Verhandlungsschriften der Sitzungen vom
17.3.2011 – zugestellt am 19.5.2011
26.5.2011 – zugestellt am 19. 7.2011
26.7.2011 – zugestellt am 12.10.2011 (beinahe 12 Wochen)
(Anlage 3 – elektronische Übermittlungen der Verhandlungsschriften)
meine Rechte als Fraktionsvorsitzender der BürgerListe St. Wolfgang verletzt.
Sachverhalt 4: §76, Abs.1&2
Laut §76, Abs.1 der oö. Gemeindeordnung hat „der Bürgermeister (…) alljährlich vor Ablauf des Haushaltsjahres dem Gemeinderat den Entwurf des Gemeindevoranschlages vorzulegen. Er hat den Entwurf so zeitgerecht zu erstellen, daß der Gemeinderat hierüber noch vor Beginn des Haushaltsjahres Beschluß fassen kann. Wenn irgend möglich ist daher der Entwurf dem Gemeinderat sechs Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres vorzulegen.“
Im Jahr 2011 wurde der Gemeindevoranschlag für 2012 in der Sitzung vom 13.12.2011 vorgelegt. Auf Grund der mehrmals in Prüfberichten der Aufsichtsbehörde hingewiesenen personellen Unterbesetzung der Gemeinde, konnte der Haushaltsvoranschlag 2012 nicht rechtzeitig vorgelegt werden, sondern mit einer vierwöchigen Fristüberschreitung.
Laut §76, Abs. 2 der oö. Gemeindeordnung ist „der Entwurf des Gemeindevoranschlags“ vor der Vorlage an den Gemeinderat „durch zwei Wochen im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. (…) Spätestens mit der öffentlichen Auflage des Voranschlagsentwurfs ist eine Ausfertigung desselben jeder Fraktion und darüber hinaus - auf Antrag - jedem Mitglied des Gemeinderates zu übermitteln.“
Die Übermittlung des Gemeindevoranschlages an mich als Fraktionsvorsitzenden erfolgte durch telefonische Information des Amtsleiters Alois Linner am 9. Dezember 2011, dass der Gemeindevoranschlag zur Abholung am Gemeindeamt bereit liegen würde. Damit ist die Einhaltung der Zweiwochenfrist nicht gegeben. Der mittelfristige Finanzplan wurde mir erst kurz vor Eröffnung der Sitzung am 13. Dezember 2011 übergeben.
In der wichtigen Frage des Gemeindevoranschlages sehe ich meine Rechte als Gemeinderat der BürgerListe St. Wolfgang in besonderer Weise verletzt und auch außerstande die Zahlen des Gemeindevoranschlages in angemessener Weise prüfen zu können.
Sachverhalt 5: §92 Abs.1
Laut §92, Abs.1 der oö. Gemeindeordnung hat „der Bürgermeister nach Abschluß jedes Haushaltsjahres (Rechnungsjahres) über die gesamte Gebarung der Gemeinde den Rechnungsabschluß zu erstellen und diesen unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres, dem Gemeinderat vorzulegen.“
Im Jahr 2011 hat der Prüfungsausschuss den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2010 dem Prüfungsauschuss erst in seiner 3. Sitzung vom 24. Mai 2011 vorgelegt. Damit wurde die Dreimonatsfrist wesentlich überschritten. (Anlage 5 – Einladung zum 3. Prüfungsausschuss 2011)
Ich sehe durch die Nicht-Einhaltung der in §92, Abs.1 geregelten Frist zur Vorlage des Rechnungsabschlusses meine Rechte als Fraktionsvorsitzender der BürgerListe St. Wolfgang verletzt.
Ersuchen
Ich ersuche Sie, die dargestellten Vorgänge in meiner Gemeinde zu prüfen und festzustellen, ob durch diese Vorgangsweise gesetzliche Bestimmungen und meine Rechte als Gemeinderat verletzt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinderat Mag.Dr. Raimund Bahr
St. Wolfgang, 16. Jänner 2012
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass nun die Homepage der Gemeinde online ist.
Zu meinem Bedauern musste ich jedoch feststellen, dass bei den Mitarbeitern der Gemeinde die Mitarbeiter des Bauhofes nicht aufgeführt sind.
Können Sie mir bitte schriftlich eine Begründung dafür zukommen lassen, warum nur die am Gemeindeamt arbeitenden Mitarbeiter auf der Homepage aufgeführt sind?
Oder könnten Sie mir, sollten die Namen der Bauhofmitarbeiter an anderer Stelle der Webseite aufgeführt sein, mir dies mitteilen?
Mfg
GR Raimund Bahr
Volksschule Russbach
Zitat Prüfbericht: Obwohl die Marktgemeinde in einer prekären Finanzlage steckt, plant sie weiterhin neue Vorhaben. Die Kostenschätzung für das Vorhaben Volksschule Rußbach liegt bei € 456.000. Der Marktgemeinde wurde schon mehrmals versucht klarzumachen, dass zuerst die Ausfinanzierung der alten Vorhaben bzw. die Bedeckung der offenen Krdeite (Zwischenkredite Gemeinde und KG) erfolgen muss und erst danach neue Vorhaben begonnen werden dürfen.
Johannes Peinsteiner
Soweit zu der Schule. Wir planen schon und kriegen wieder einen auf den Sauger [?] vom linken Prüfer, weil der rechte und der linke nicht miteinander reden. Die eine Abteilung nicht mit der anderen. Da sind zehntausend Beamte. Hilft nichts, wir müssen uns von einem zum andere viere tasten, der eine sagt ja, der andere sagt nein, dann haben wir es halt im Prüfbericht drinnen. Und erklären kann man ihm nichts dem Prüfer, weil er sagt, okay is mir wurscht i schreibs trotzdem eine.
Gemeindeeigene KG
Zitat Prüfbericht: Die im Voranschlag 2010 der KG vorgesehenen Bedeckungs- bzw. Fördermittel von € 800.000 (Amtshaus) und € 737.200 (Volksschule) konnten im Finanzsjahr 2010 nicht realisiert werden. Die Marktgemeinde hat über die Gründe hiefür zu berichten.
Johannes Peinsteiner
Die Abrechnung wird gegenwärtig erstellt. Die Fördermittel vom Amtshaus sind beantragt, die haben sie uns jetzt versprochen, dass wir sie bekommen, allerdings haben wir ein Schreiben gehabt mit 800.000 €, eine Zusage und jetzt haben sie gerade 400.000 ausgerechnet, da sind wir gerade noch am abklären. Das Schreiben ist gerade wieder bei der Abteilung. Obwohl sie es gehabt, aber nicht mehr gefunden hat, was was i wie sie auf die 400 gekommen sind. Wie gesagt, wir haben die schriftlichen Zusagen alle gehabt, die Sachen, die er [der Prüfer] da allerweil schreibt, dass es keine Zusagen gab, das ist ganz einfach ein Topfen.
Die BürgerListe feiert Ihren ersten politischen Erfolg!
Endlich hat die Gemeinde St. Wolfgang eine eigene Webseite.
Die Bedienerfreundlichkeit einmal hintangestellt freuen wir uns, dass nach zweijährigem zähen Ringen, die Gemeinde endlich nachgegeben und eine Webseite online gebracht hat.
Leider folgte der Frohbotschaft sogleich wieder eine Entgleisung unseres Bürgermeisters und Landtagsabgeordneten Johannes Peinsteiner, der mit Klage drohte, sollte die von unserem Gemeinderat Raimund Bahr bisher gehostete Homepage nicht stillgelegt werden.
Dieser Wunsch der Gemeinde wurde nicht freundlich an Raimund Bahr herangetragen, sondern kurz und in aller Schärfe im Gemeinderat unter Allfälliges gefordert. Klar war, wenn er nicht spurt, muss er ökonomisch bluten. Das ist derzeit ein probates Mittel, mit dem die Gemeindeführung Bürger und Bürgerinnen einzuschüchtern versucht.
Unser BürgerListen Mandatar hat sich vernünftiger Weise der bürgermeisterlichen Repression gebeugt und die Webseite
stillgelegt.
Wir können aber mit Freude mitteilen, dass der BürgerListen Mandatar Raimund Bahr nicht aufgibt und am
19. Dezember 2011 eine neue Homepage
online bringen wird. An der neuen Adresse soll ein kulturelles und informationspolitisches Portal von Bürgern/Bürgerinnen für Bürger/Bürgerinnen entstehen, das die bisherige Informationspolitik des Blogs fortsetzt und um einige neue Informationsschienen erweitert.
Die Homepage der Gemeinde findet ihr gut versteckt im Internet unter dieser Adresse
Wir haben nun begonnen ein schriftliches Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung anzufertigen. Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung werden wir in regelmäßigen Abständen ein paar Ausschnitte wiedergeben. Wir wollen euch die Argumentationen unserer Gemeindefunktionäre nicht vorenthalten.
Unser erster Beitrag arbeitet die Kosten der Handyrechnung unseres Bürgermeisters auf, die für die Gemeinde St. Wolfgang laut Prüfbericht anfallen.
Zitat Prüfbericht: Von den beim UA 010 „Gemeindeamt im Jahr 2010 verrechneten Telefon und Internetkosten von zusammen € 8.145 entfallen auf die Handys des Amtsleiters und Bürgermeisters sowie den privaten Festnetzanschluss des Amtsleiters € 3.935. Die durchschnittlichen Monatskosten von € 328 (Amtsleiter und Bürgermeister zusammen) liegen wesentlich über den Werten anderer Gemeinden. Ein Gemeindevorstandsbeschluss für die Kostenübernahme des privatanschlusses des Amtsleiters konnte nicht vorgewiesen werden.
Raimund Bahr
Ich hätte eine Frage zu diesen Handygebühren. Wie machen Sie das, dass Sie unterscheiden ob Sie jetzt Gemeidnerat, Landtagsabgeordneter, Lobbyist in Brüssel (…) sind. ich nehme ja nicht an, dass Sie für jede Funktion ein eigenes Handy haben, sondern ein Handy und das rechnen Sie ab. Ich möchte also gerne wissen, wie Sie das handhaben, dass Sie im Zweifelsfall entscheiden, bin ich jetzt Landtagsabgeordneter, Lobbyist oder Bürgermeister, wenn ich mit dem Handy telefoniere, weil es sind ja Kosten die für die Gemeinde anfallen, nicht für den Landtagsabgeordneten.
Johannes Peinsteiner
Ich habe nicht zwei Telefonnummern, das läuft ganz normal auf eine Telefonnummer, das lässt sich auch nicht trennen. weil sonst muss ich mit zwei Telefonnummern hoppeln.
Raimund Bahr
Also wir zahlen den Landtagsabgeordneten zum Teil mit.
Johannes Peinsteiner
Als Landtagsabgeordneter fällt nicht soviel zum telefonieren an. Das mach ich normalerweise dahoam. Auch das Internet läuft bei mir dahoam über den Betrieb meiner Frau, die ganzen Anschlüsse die Computer laufen alle bei mir. (…) Das Internet von dahoam kann ich nicht verschleppen.
Raimund Bahr
Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass unser Herr Bürgermeister sehr viele Ämter hat und damit auch eine Handykostenrechnung hat, die wesentlich über dem liegen, was andere Gemeinden haben. Und er argumentiert diese dem Land gegenüber, mit den Projekten, die er abwickelt. Eine Eisenbahn hat mit der Gemeinde nur indirekt zu tun. Das ist ein überregioanles Projekt, alles was er dazu telefoniert, verrechnet er auch uns.
Johannes Peinsteiner
Bei der Eisenbahn wird nicht recht viel telefoniert, das läuft alles am Mailwege.
Nun sind sie da die Bilder zur Sitzung am 17.11.2011.
Und dazu gibt es noch eine Wortspende unseres ÖVP-Mandatars Franz Baier: "Pappn, Pappn. jetzt red I" (Originalzitat)
Die Bilder wurden uns freundlicherweise von Andreas Zeppelzauer zur Verfügung gestellt.
Hier die Sitzungsimpressionen
Für alle die auf Nachricht aus dem Gemeinderat warten, hier eine erste Information.
Die Gemeinde St. Wolfgang hat in einer gheimen Abstimmung (beantragt von der SPÖ) beschlossen, die Büchse der Pandora an der Doktorpromenade zu öffnen. Sie haben die Umwidmung des Grünlands in Tourismusgebiet mit 13:12 Stimmen zugestimmt und damit einer Verbauung des letzten Stückes freien Ufergebietes in St. Wolfgang Tür und Tor geöffnet.
Schmanckerl und Aussagen aus der Sitzung werden wir nach Anhörung der von uns gemachten Aufzeichnung hier zum Besten geben. Soviel vorweg: Es ging auch diesmal wieder hoch her. Auch den Bericht der BH zum Rechnungsabschluss 2010 werden wir euch nicht vorenthalten. Wieder ein vernichtendes Urteil für die Gemeinde, auch wenn unser Bürgermeister behauptet, dass die beim Land nur "Topfen" produzieren.
Ich denke, dass sich die Landesbeamten etwas denken, wenn sie einen Bericht verfassen und nicht den Bürgermeister ärgern wollen. Nun gut. Über alles kann der Mensch geteilter Meinung sein.
Nun ist sie endlich das, die sehnsüchtig erwartete Tagesordnung. Wiedereinmal verspätet. In unserer Gemeinde sind unsere Obersten nach wie vor der Meinung, dass sie die gesetzliche Grundlage unserer Gemeindedemokratie - die Gemeindeordnung - nichts angeht. Sie halten sich nach wie vor nicht an die Bestimmungen die darin enthalten sind. Sie wissen nur allzugut, dass Beschwerden beim Land, in den Rundablagen der Höchstbeamten landen. Die Demokratie endet dort, wo sie den Interessen unseres Bürgermeisters zuwider läuft. Er ist ja nicht umsonst Landtagsabgeordneter geworden. Das immunisiert ihn gegen die Gemeindedemokratie.
Liebe St. Wolfganger!
Untenstehend findet Ihr einen Brief von Robert Maasdijk, der sich an alle Bürger und Bürgerinnen richtet. Es geht einmal mehr um das Hotelprojekt an der Doktorpromenade. Wie wir denken, legt er die Argumente, die dagegen sprechen auf den Tisch. Wer sich dagegegn ausspricht, ob Gast, Zweitwohnbesitzer/in oder Einwohner/in soll bitte die letzte Seite ausdrucken und diese an Robert Maasijk schicken.
Ihr könnt aber auch uns ein mail schicken. In dem Ihr Eure Unterstützung der Gegenargumente formuliert.
Nur wenn wir uns gemeinsam stark machen, werden wir eines der wohl unsinnigsten, wirtschaftlich unausgegorensten und naturschädlichsten Projekte der letzten zwanzig Jahre in St. Wolfgang verhindern können.
Unterstützungserklärungen gegen das Hotelprojekt an der Doktorpromenade könnt ihr rper mail richten an:
Rücksendungen der letzten Seite des Briefes an:
Robert HC van Maasdijk
Promegg Haus Au 46
A-5360 St. Wolfgang
Wir wünschen dem Bürgermeister auf diesem Weg zum 50iger alles Gute!
Heute bringen wir neue Materialien zum Hotelbau an der Doktorpromenade.
Der Plan soll Euch zeigen, wie verharmlosend die Fotomontage des Bauherrn Arno Perfaller ist. Einerseits wird der Hang nämlich abgegraben - über die Hangkante hinuas, um Platz für einen Tunnel zu schaffen und andererseits sieht man im Aufriss wie wenig vom Grünzug tatsächlich erhalten bleibt.
Daneben findet Ihr auch die wunderbare Stellungnahme des Umweltanwaltes.
Bürgermeister Johannes Peinsteiner hat endlich wieder eine Wahl gewonnen.
Er kam aufs Stockerl bei einer ganz besonderen Kür.
Gesucht waren die faulsten Politiker Oberösterreichs.
Hier das Ergebnis:
Heute, 13.9.2011, S.8
Wie wir heute in der Rundschau lesen können, hat sich die Gemeinde nun endlich entschlossen in Kürze eine Webseite online zu bringen. Wir werden die weiteren Entwicklungen beobachten. Sollte die Gemeinde eine Webseite online bringen, so ist dies ein Erfolg der Hartnäckigkeit der BürgerListe für mehr Transparenz in der Gemeinde, wie wir das in der Wahl versprochen haben.
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