Artikel teilen! Aufsichtsbeschwerde 01: Gemeinderat Dr. Raimund Bahr (BürgerListe St. Wolfgang) Au 93, 5360 St. Wolfgang, 0660 122 53 89 bue ...
Bürgerliste St.
Wolfgang
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Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich im März 2012, Beginn wird noch nachgereicht, in der Gemeinde St. Wolfgang (Lichtsaal) statt. Die Sitzung ist öffentlich und alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen.
Gemeinderat Dr. Raimund Bahr (BürgerListe St. Wolfgang)
Au 93, 5360 St. Wolfgang, 0660 122 53 89
buergerliste@aon.at
www.buergerliste.info, www.bahrforpresident.net
An die OÖ Landesregierung – Gemeindeabteilung
Spittelwiese 4
4021 Linz
Betrifft:
Aufsichtsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Gemeindeordnung
Sehr geehrte Damen und
Herren!
Ich ersuche Sie, den folgenden Sachverhalt, der meiner Auffassung nach eine rechtlich bedenkliche Vorgangsweise des Bürgermeisters Johannes Peinsteiner, meiner Gemeinde St. Wolfgang enthält, zu überprüfen und die erforderlichen aufsichtsbehördlichen Schritte zu setzen.
Sachverhalt
Am 21.12.2009 habe ich als Gemeinderat sechs Anfragen (Anfragen liegen bei) an den Herrn Bürgermeister Joahnnes Peinsteiner beim Gemeindeamt eingebracht und dem Amtsleiter Alois Linner, mit Hinweis auf die rechtlichen Bestimmungen in der oö Gemeindeordnung übergeben (Bestätigung liegt bei), mit der Bitte um fristgerechte Beanwortung. In der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung vom 22.12.2009 wurde der Gemeinderat vom meinem Herrn Bürgermeister und Landtagsabgeordneten Johannes Peinsteiner davon in Kenntnis gesetzt, daß er diese Anfragen nicht beantworten werde, weil sie kurzfristig und zu kompliziert wären.
Beurteilung
Ich bin nicht der Auffassung, daß eine derartige Argumentation, vor allem jene der Kurzfristigkeit mit der oö Gemeindeordnung zu vereinbaren ist. Die Anfragen sind aus meiner Sicht nicht derart komplex gestellt, daß sie nicht in der nächstfolgenden Sitzung beantwortbar gewesen wären.
Darüber hinaus sehen wir unsere Rechte als Opposition eingeschränkt. Eine derartige Einschränkung wird, wie sie aus der zweiten Beschwerde ersehen werden, aus meiner Sicht systemisch betrieben. Ahnend, daß mein Herr Bürgermeister eine solche Vorgangsweise wählen würde, haben wir ihn und die Behörde bereits im Vorfeld auf die Bestimmungen der oö Gemeindeordnung hingeweisen.
Ersuchen
Ich ersuche Sie die dargestellten Vorgänge in meiner Gemeinde zu prüfen (Hilfreich könnten die Tonbandmitschnitte unseres Herrn Bürgermeisters von der Gemeinderatssitzung sein) und festzustellen, ob durch diese Vorgangsweise gesetzliche Bestimmungen und meine Rechte als Gemeinderat verletzt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinderat Dr. Raimund Bahr
St. Wolfgang, 7. Jänner 2010
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