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Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich im März 2012, Beginn wird noch nachgereicht, in der Gemeinde St. Wolfgang (Lichtsaal) statt. Die Sitzung ist öffentlich und alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen.

Thursday, 7. january 2010 4 07 /01 /Jan. /2010 09:17

Gemeinderat Dr. Raimund Bahr (BürgerListe St. Wolfgang)

Au 93, 5360 St. Wolfgang, 0660 122 53 89

buergerliste@aon.at

www.buergerliste.info, www.bahrforpresident.net

 

 

An die OÖ Landesregierung – Gemeindeabteilung

Spittelwiese 4

4021 Linz

 

 

Betrifft:

Verstoß gegen die oö Gemeindeordnung §45 Abs.1

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich ersuche Sie, den folgenden Sachverhalt, der meiner Auffassung nach eine rechtlich bedenkliche Vorgangsweise des Bürgermeisters meiner Gemeinde enthält, zu überprüfen und die erforderlichen aufsichtsbehördlichen Schritte zu setzen.

 

Sachverhalt

Am 22.12.2009 bekam ich die Einladung für die Gemeinderatssitzungen des Halbjahres 2010 von Herrn Josef Riedl ausgehändigt. (siehe Beilage Termine) Die Einladung und die Termingestaltung für diese Gemeinderatssitzungen entsprechen jedoch nicht den Regelungen der oö Gemeindeordnung.

 

Beurteilung

Ich wähle den Weg der Aufsichtsbeschwerde nicht leichtfertig, doch die anhaltenden Verstöße gegen die oö Gemeindeordnung, durch den Herrn Bürgermeister und Landtagsabgeordneten Johannes Peinsteiner kann und will ich nicht weiter tolerieren. Einerseits wurde die Einladung zu den Sitzungen nicht fristgerecht zugestellt (sechs Monate im Voraus §41, Abs 1), andererseits ist laut Gemeindeordnung „wenigstens“ eine Gemeinderatssitzung im Quartal abzuhalten. Nun ist es nicht so, daß es nichts zu tun gäbe in unserer Gemeinde, die eine derartige vorgangsweise rechtfertigen würde. Im Gegenteil. Ich vermute, daß auf Grund der geänderten politischen Mehrheitsverhältnisse und der medialen Aufmerksamkeit, die unserem Herrn Bürgermeister seither zu teil wird, er Rechtsbrüche in kauf nimmt, um meine politischen Bewegungsräume einzuschränken.

 

Darüber hinaus sehe ich meine Rechte als Gemeinderat eingeschränkt. Eine derartige Einschränkung wird, wie sie aus der zweiten Beschwerden ersehen werden, aus unserer Sicht systemisch betrieben. Wir sind der Auffassung, daß ein auf die Verfassung eingeschworener Bürgermeister und Landtagsabgeordneter verpflichtet sein sollte, auch die Bestimmungen der oö Gemeindeordnung rechtlich einwandfrei zu vollziehen.

 

Ersuchen

Ich ersuche Sie, die dargestellten Vorgänge in meiner Gemeinde zu prüfen und festzustellen, ob durch diese Vorgangsweise gesetzliche Bestimmungen und meine Rechte als Gemeinderat verletzt worden sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gemeinderat Dr. Raimund Bahr

St. Wolfgang, 7. Jänner 2010


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